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Seit 1964 gehören Schulfernsehsendungen zum regelmässigen Angebot des Schweizer Fernsehen DRS. Um eine nachhaltige Entwicklung des Schulfernsehens zu gewährleisten, hatten die Erziehungsdirektoren der Nordwestschweiz (NW EDK), der Zentralschweiz (BKZ), der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost) sowie das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) mit dem Schweizer Fernsehen DRS per 1. Januar 2003 eine neue Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Vereinbarung verpflichtet SF DRS, ein attraktives Fernsehprogramm für Volks-, Berufs- und Mittelschulen anzubieten. Alle Parteien haben zu diesem Zweck ihre finanzielle Unterstützung für das Schulfernsehen deutlich erhöht. Begleitet und kontrolliert wird das Schulfernsehen von einem bildungspolitischen Aufsichtsorgan unter der Leitung von Landammann Josef Arnold (UR). Weitere Unterstützung erhält es von der pädagogisch ausgerichteten Schulfernsehkommission bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bildungsverwaltung, der Schulen, der Berufsbildung und der Medienstellen. Hintergrund:
Bund und Kantone beteiligen sich zu einem Drittel am Aufwand für das Schulfernsehen. Das Schulfernsehen ist von Montag bis Freitag täglich auf Sendung, und zwar zwischen 9.30 und 10.30 auf SF 1. |