Regionales Schulabkommen (RSA)
Das Regionale Schulabkommen der EDK-Ost (RSA) vom 1. März 2001 regelt den Zugang und die finanziellen Leistungen der Kantone für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsbildung und Zusatzausbildungen der Pädagogischen Hochschulen der EDK-Ost für bereits ausgebildete Lehrpersonen [Übergangsangebot]).
Anhang I enthält die Liste der dem Regionalen Schulabkommen der EDK-Ost unterstellten Ausbildungsgänge.
Anhang II enthält die Tarifliste der Ausbildungsgänge des Regionalen Schulabkommens der EDK-Ost.
Das Regionale Schulabkommen der EDK-Ost (RSA) wird durch die Arbeitsgruppe Schulabkommen der EDK-Ost betreut.
RSA 2001 der EDK-Ost:
RSA Vereinbarung 2001 EDK-Ost
RSA 2001 Anhang I Schuljahr 2009-2010
RSA 2001 Anhang II Schuljahr 2009-2010
RSA 2001 Anhang I Schuljahr 2010-2011
RSA 2001 Anhang II Schuljahr 2010-2011

